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   VK Bund, 11.10.2010 - VK 3-96/10   

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https://dejure.org/2010,19694
VK Bund, 11.10.2010 - VK 3-96/10 (https://dejure.org/2010,19694)
VK Bund, Entscheidung vom 11.10.2010 - VK 3-96/10 (https://dejure.org/2010,19694)
VK Bund, Entscheidung vom 11. Oktober 2010 - VK 3-96/10 (https://dejure.org/2010,19694)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung aufgrund einer auftraggeberseitigen Fehleinschätzung der technischen Möglichkeiten; Vergabeverfahren über die Lieferung von Geräten zum Scannen von Büchern mit automatischer Korrektur von u.a. Fehlern aufgrund der Buchfalz ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Bund, 11.10.2010 - VK 3-96/10
    Wie der BGH durch Beschluss vom 18. Februar 2003 (X ZB 43/02) unter Bezugnahme auf die Entscheidung des EuGH vom 18. Juni 2002 (Rs. C-92/00) grundlegend entschieden hat, kann ein Nachprüfungsantrag aber auch noch in zulässiger Weise angebracht werden, nachdem der Ausschreibende die Entscheidung getroffen hat, die Ausschreibung aufzuheben.
  • EuGH, 23.12.2009 - C-376/08

    Serrantoni und Consorzio stabile edili - Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie

    Auszug aus VK Bund, 11.10.2010 - VK 3-96/10
    Auch wenn es im Einzelfall Konstellationen geben mag, in denen die Zurechnung zweier Angebote zu einem Bieter den Geheimwettbewerb nicht verletzt (z.B. Angebotsabgabe durch zwei Schwestergesellschaften in nachgewiesener Unkenntnis der wechselseitigen Angebotsinhalte - vgl. EuG, Urteil vom 23. Dezember 2009 - C-376/08-), führt diese Ausnahmekonstellation nicht zur Richtigkeit der generalisierenden Aussage der Ag im Telefonat am 11. August 2010.
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus VK Bund, 11.10.2010 - VK 3-96/10
    Zwar kommt ein Nachprüfungsverfahren grundsätzlich nur in Betracht, wenn auch ein laufendes Vergabeverfahren gegeben ist (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2000 - X ZB 14/00).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - Verg 52/03

    Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede; Kenntnis eines Bieters von den

    Auszug aus VK Bund, 11.10.2010 - VK 3-96/10
    Nach wohl gefestigter Rechtsprechung liegt jedoch in der Regel ein zum Ausschluss eines Angebots führender Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vor, wenn ein Bieter für die ausgeschriebene Leistung nicht nur ein eigenes Angebot abgibt, sondern sich daneben auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft für dieselbe Leistung bewirbt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. September 2003 - Verg 52/03).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

    Auszug aus VK Bund, 11.10.2010 - VK 3-96/10
    Wie der BGH durch Beschluss vom 18. Februar 2003 (X ZB 43/02) unter Bezugnahme auf die Entscheidung des EuGH vom 18. Juni 2002 (Rs. C-92/00) grundlegend entschieden hat, kann ein Nachprüfungsantrag aber auch noch in zulässiger Weise angebracht werden, nachdem der Ausschreibende die Entscheidung getroffen hat, die Ausschreibung aufzuheben.
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2009 - Verg 37/09

    Anforderungen an die Vollständigkeit der Angebotsunterlagen

    Auszug aus VK Bund, 11.10.2010 - VK 3-96/10
    In einem solchen Fall entspricht es der Billigkeit i.S.d. § 128 Abs. 4 S. 2 GWB, der unterliegenden ASt die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Bg aufzuerlegen, weil sich die Bg durch die Stellung eigener Anträge sowie schriftlichen und mündlichen Vortrag aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt und damit ein Kostenrisiko auf sich genommen hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 9. Dezember 2009, Verg 37/09, und v. 22. Oktober 2008, Verg 48/08).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.2008 - Verg 48/08

    Vollständiges oder teilweises Fremdausführungsverbot ist unzulässig!

    Auszug aus VK Bund, 11.10.2010 - VK 3-96/10
    In einem solchen Fall entspricht es der Billigkeit i.S.d. § 128 Abs. 4 S. 2 GWB, der unterliegenden ASt die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Bg aufzuerlegen, weil sich die Bg durch die Stellung eigener Anträge sowie schriftlichen und mündlichen Vortrag aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt und damit ein Kostenrisiko auf sich genommen hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 9. Dezember 2009, Verg 37/09, und v. 22. Oktober 2008, Verg 48/08).
  • OLG Düsseldorf, 03.01.2005 - Verg 72/04

    Begründetheit eines Nachprüfungsantrags wegen Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Bund, 11.10.2010 - VK 3-96/10
    Berücksichtigungsfähig sind grundsätzlich nur solche Mängel, welche die Durchführung des Verfahrens und die Vergabe des Auftrages selbst ausschließen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Januar 2005, Verg 72/04).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 11.10.2010 - VK 3-96/10
    Darüber hinaus war die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Bg notwendig, um die erforderliche "Waffengleichheit" gegenüber der anwaltlich vertretenen ASt herzustellen, die sich mit ihrem Nachprüfungsantrag gezielt gegen den Zuschlag an die Bg wandte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 17. Mai 2004, Verg 12/03).
  • VK Bund, 15.03.2007 - VK 2-12/07

    Vergabe des Bauvorhabens "Ertüchtigung Werk ..., Neubau Kombihalle, ..."

    Auszug aus VK Bund, 11.10.2010 - VK 3-96/10
    Die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Beigeladene konnte gem. § 128 Abs. 4 Satz 4 GWB, § 80 Abs. 2 VwVfG auch ohne ausdrücklichen Antrag festgestellt werden (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Auflage 2008, § 80 Rn. 38; VK Bund, Beschluss v. 15. März 2007, VK 2 - 12/07).
  • VK Sachsen, 04.10.2011 - 1/SVK/037-11

    Ausschluss wegen unvollständiger Muster?

    Die Aufhebung - hier nach § 20 Abs. 1 c) VOL/A EG und gegebenenfalls die Wiederholung des gesamten Vergabeverfahrens kommt als "ultima ratio" immer dann in Betracht, wenn das bisherige Verfahren mit einem derart schwerwiegenden Mangel behaftet ist, dass dieser im Rahmen einer chancengleichen und wettbewerbsgerechten Eignungs- und Angebotsprüfung nicht mehr heilbar ist (VK Schleswig-Holstein, B. v. 08.10.2010 - Az.: VK-SH 14/10; B. v. 08.10.2010 - Az.: VK-SH 13/10; im Ergebnis ebenso 3. VK Bund, B. v. 11.10.2010 - Az.: VK 3 - 96/10).
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